Sie stützte sich dabei auf einen ersten Entwurf für einen Zonenplan, der 1961 im Rahmen der Ortsplanung Oensingen erarbeitet worden war. Da die Ortsplanung nicht rasch genug vorwärtsging, nahm die Flurgenossenschaft die definitive Abgrenzung der Gebiete, welche mit dem Bonitätszuschlag versehen werden sollten, vor, ohne sich auf einen rechtskräftigen Zonenplan stützen zu können. Am 2. Oktober 1962 und 17. September 1963 genehmigte der Regierungsrat die Bonitierung. Im September 1963 legte die Genossenschaft die Neuzuteilungsakten (mit altem und neuem Besitzstand) öffentlich auf, und am 20. März 1964 erteilte der Regierungsrat der Neuzuteilung die Genehmigung.