Aufgrund der tatsächlich bestehenden Verhältnisse handelt es sich vorliegend nicht um eine ruhige Wohnzone. Der Beschwerdegegner will einen Kleinbetrieb mit maximal 3 Arbeitsplätzen erstellen. Vorläufig will er den Betrieb zusammen mit seiner Ehefrau alleine führen. Er will in der Werkstatt für seine Kunden die üblichen Service-Arbeiten ausführen und daneben neue und Occasionsautos verkaufen. Die Anlage soll mit einer einzigen Benzinzapfsäule ergänzt werden, die für den Schlüsselbetrieb (zirka 50 Schlüssel) eingerichtet werden soll und von den übrigen Kunden nur während beschränkter Zeit benützt werden darf.