Der Zonenplan von Egerkingen sieht nördlich der Dünnern eine Einfamilienhauszone W 2 und eine Mehrfamilienhauszone vor und südlich der Dünnern eine Gewerbe- und Industriezone 1 und 2 sowie unmittelbar östlich der beiden Gewerbe- und Industriezonen entlang der Bahnhofstrasse eine Einfamilienhauszone W 2, in der sich die Bauparzelle und das Grundstück des Beschwerdeführers I. H. befinden. Währenddem sich südlich der neuen Ost-West-Verbindungsstrasse rund um den Bahnhof seit Jahren ein Quartier bildete, blieb das Stück nördlich der genannten Verbindungsstrasse praktisch unüberbaut.