Abzustellen ist somit auf das gesamte äussere Erscheinungsbild der in Rede stehenden Wohnzone. Ergänzend mögen dazu sichtbare Tendenzen in ihrer Entwicklung Beachtung finden. b) Der Zonenplan von Egerkingen sieht nördlich der Dünnern eine Einfamilienhauszone W 2 und eine Mehrfamilienhauszone vor und südlich der Dünnern eine Gewerbe- und Industriezone 1 und 2 sowie unmittelbar östlich der beiden Gewerbe- und Industriezonen entlang der Bahnhofstrasse eine Einfamilienhauszone W 2, in der sich die Bauparzelle und das Grundstück des Beschwerdeführers I. H. befinden.