Allemal muss auf die kommunalen und lokalen Sonderverhältnisse abgestellt werden. Dabei mag man auch die bisherigen Baureglemente beiziehen. Sie bilden zwar -- wie vorstehend erläutert -- keine eigenständige Rechtsquelle mehr. Doch können sie Ausdruck der von den Kommunalbehörden in Aussicht genommenen Planungskonzeption sein. -- Vor allem wird man bei der Beurteilung der Zonenkonformität aber die tatsächlichen bestehenden Bau- und Immissionsverhältnisse zu berücksichtigen haben. Erst sie zeigen auf, wie die Gemeinde ihre Planungsideen umsetzt und aktualisiert. Abzustellen ist somit auf das gesamte äussere Erscheinungsbild der in Rede stehenden Wohnzone.