Alsdann müssten auch solche Kleingewerbebetriebe in die Gewerbezone ausweichen, die nach bisherigem planerischem Grundverständnis ohne weiteres in die Wohnzone gehören. Man denke etwa an Quartierläden oder Gaststätten, die nun -- weil nicht schlechthin immissionsfrei (Anlieferung, Besucherverkehr) -- unweigerlich in die Gewerbezone (mit heute Wohnbauverbot!) verbannt würden. Eine solche strikte Zonentrennung kann aber der Gesetzgeber nicht gewollt haben. Der Begriff des "nicht-störenden" Gewerbes ist daher etwas weiter zu fassen und anhand des Einzelfalles näher zu konkretisieren. Allemal muss auf die kommunalen und lokalen Sonderverhältnisse abgestellt werden.