SOG 1979 Nr. 21 § 30 Abs. 1 BauG. Zum Begriff des nichtstörenden Gewerbebetriebes. H. S. beabsichtigte, in Egerkingen an der Bahnhofstrasse eine Garagewerkstätte zu errichten. Der Nachbar I. H. erhob gegen das Bauvorhaben Einsprache. Die Baukommission wies die Einsprache ab und erteilte die Baubewilligung mit folgenden Auflagen: - Zukünftige Erweiterungsbauten werden nicht bewilligt; - Es dürfen höchstens 12 Occasionsfahrzeuge aufgestellt werden; - der Abstellplatz für diese Fahrzeuge ist gegen die angrenzenden Parzellen mit einem Lebhag (Thuja) abzuschirmen; - Es wird nur eine Benzinzapfsäule bewilligt. Der Ausschank ist beschränkt auf die Zeit von: Montag bis Freitag