die vom Beschwerdeführer auf dem Anhänger mitgeführte Moto-Cross-Maschine überschritt das höchstzulässige Ladegewicht um 66 kg. Schliesslich steht auch fest, dass die Vorderradbremse des Motorfahrrades ungenügend funktionierte. Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe nicht die Absicht gehabt, das Motorfahrrad zu "frisieren". Er habe einfach sein Mofa "verkehrstüchtiger" machen wollen.