b) Vorliegend steht fest, dass der Beschwerdeführer an seinem Motorfahrrad Abänderungen vorgenommen hat, die es möglich machten, mit einer Geschwindigkeit von 44 km/h statt der erlaubten 30 km/h zu fahren und die zu einer erhöhten Lärmentwicklung -- 80 Dezibel statt der erlaubten 70 Dezibel -- führten. Es ist auch erwiesen, dass der Beschwerdeführer mit dem so abgeänderten Motorfahrrad gefahren ist. Zudem hat der Beschwerdeführer einen Anhänger mitgeführt, dessen Masse nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprachen und der erst noch überladen war; die vom Beschwerdeführer auf dem Anhänger mitgeführte Moto-Cross-Maschine überschritt das höchstzulässige Ladegewicht um 66 kg.