Sie werden deshalb darauf angewiesen sein, eine Wohnung zu mieten und zusätzlich gewisse Lagerräumlichkeiten für das Heu, das A. angeblich weiterhin auf den eigenen Wiesen zu produzieren und zu verkaufen gedenkt. Eine Unterkunft von ähnlicher Einfachheit, wie sie die Beschwerdeführer heute haben, wird mietweise eher zu finden sein als durch Kauf, und sie kann bei so überaus bescheidenen Ansprüchen nicht teuer sein.