die Entwertung des Hauses ist offensichtlich weit mehr fortgeschritten, als die Schätzung der Gebäudeversicherung angenommen hat. Jedenfalls ist bei einer Zeitwertberechnung die vom Bau-Departement anerkannte Summe von Fr. 21'000.-- keineswegs zu tief. Nun fragt sich aber immer noch, ob die Summe von Fr. 21'000.-- den subjektiven Schaden, wie er sich aus dem Verlust der Wohnung und des Lagerraumes ergibt, mit welchen die Eigentümer trotz der extremen Einfachheit zufrieden waren, abzugelten vermag. Die Eigentümer werden, auch wenn sie nun nach Antrag des Bau-Departementes Fr. 21'000.-- erhalten, kaum in der Lage sein, eine Neuerstellung des Hauses zu finanzieren.