Sie gehen dabei von einem Schätzungsergebnis der kantonalen Gebäudeversicherung vom April 1975 aus, welches, aufgerechnet mit dem für 1978 gültigen Teuerungszuschlag von 410%, Fr. 21'420.-- ergibt. Die Vertreter des Staates erklären, dass zwar der Zeitwert in Wirklichkeit tiefer sei, dass sie aber nicht unter die Schätzung der Gebäudeversicherung gehen wollen. In der Tat kann der Zeitwert von Fr. 21'420.-- nicht mehr stimmen, wenn die oben stehende Charakterisierung des baufälligen Hauses, dessen Verkehrswert bei Null liegen muss, berücksichtigt wird; die Entwertung des Hauses ist offensichtlich weit mehr fortgeschritten, als die Schätzung der Gebäudeversicherung angenommen hat.