Die Grundeigentümer geben sich offensichtlich mit den primitiven Verhältnissen zufrieden. Sie können geltend machen, dass ihnen das Gebäude eine Heimstätte bietet, die ihnen persönlich genügt, und dass ihnen die Wirtschaftsräume für einen kleinen Nebenverdienst (Heuproduktion auf Wiesland, das in ihrem Besitz ist; Lagerung des Heus) dienlich sind. Indessen können die Eigentümer nicht verlangen, dass ihnen die Kosten einer Neuerstellung des bisherigen Gebäudes geleistet werden.