Das Haus ist aber auch sonst baufällig. Die Gebäudeversicherung erachtet es als einsturzgefährdet und hat es deshalb aus der Elementarschadenversicherung ausgeschlossen. Bei der ganzen Situation erscheint das Gebäude, aus dem Gesichtspunkt des Marktwertes gesehen, als Abbruchliegenschaft. Mit andern Worten: Das Haus hat keinen Verkehrswert mehr; ein Käufer des Grundstückes würde nur den Bodenpreis bezahlen und nichts darüber. c) Wird vom Gesichtspunkt des subjektiven Interesses ausgegangen, so ist folgendes zu sagen: Die Grundeigentümer geben sich offensichtlich mit den primitiven Verhältnissen zufrieden.