Die Parteien haben heute übereinstimmend erklärt, dass in dieser Gegend für unerschlossenes Bauland von einem Preis von Fr. 45.-- pro m2 auszugehen sei. Der von der Schätzungskommission auf Fr. 40.-- pro m2 festgesetzte Preis ist deshalb nicht zu hoch und berücksichtigt sogar eventuelle Vorteile, die dem Enteigneten durch den Strassenbau entstehen und mit dem Perimeterbeitrag nicht abgegolten werden. Die Beschwerde ist deshalb abzuweisen. Verwaltungsgericht, Urteil vom 6. Juli 1979