Nicht nur die Schätzung von Kunstsachen und Antiquitäten, sondern auch deren Verwertung setzt Sachkenntnis voraus, die in der Regel einer Konkursverwaltung -- der amtlichen oder ausseramtlichen -- abgeht. Schon die äussere Gestaltung der Auktion durch vorgängige Ausstellung der Gegenstände in entsprechenden Räumen, durch Auflage eines bebilderten, mit Beschreibungen und Bewertungen versehenen Kunstkatalogs bringen Sachkunde und Verkaufsgeschick des Auktionators zum Ausdruck.