Dem Bericht und dem Antrag stimmten die Gläubiger mehrheitlich zu. In einem zweiten Zirkularschreiben vom 15. September 1978 an alle Gläubiger und an den Gemeinschuldner wurden die Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung bekanntgegeben und ausdrücklich auf die Auktion der Kunstgegenstände und Antiquitäten in der Kunsthalle Basel im Februar 1979 hingewiesen. Die Beschwerdeführer unterliessen es, gegen den Beschluss der Gläubigerversammlung Beschwerde einzureichen. Nach konstanter Praxis ist die Beschwerde nicht auf Beschlüsse der ersten Gläubigerversammlung (Art.