In dem von der ausseramtlichen Konkursverwaltung anlässlich der zweiten Gläubigerversammlung erstatteten Bericht über den Gang der Verwaltung und über den Stand der Aktiven und Passiven nach Art. 253 SchKG wurde auf die vorgesehene, spezielle Verwertung der Kunstgegenstände und Antiquitäten durch Auktion in der Kunsthalle Basel aufmerksam gemacht. Dem Bericht und dem Antrag stimmten die Gläubiger mehrheitlich zu.