Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man von der Zielsetzung der Zivilprozessordnung ausgeht. Ein Hauptanliegen der Prozessordnung ist, die Verwirklichung des materiellen Rechtes nicht an formellen Hindernissen scheitern zu lassen. Aus diesem Grund lässt die Zivilprozessordnung neue Behauptungen und Beweismittel während des ganzen Verfahrens vor der ersten Instanz (§ 143) und, sofern die Rechtsmittelinstanz freie Kognitionsbefugnis hat, in der Regel auch im Rechtsmittelverfahren zu (§ 296 für die Appellation und § 303 für den Rekurs im summarischen Verfahren).