Bei einer Länge von 33 m ergibt sich eine Landfläche von rund 20 m2, entsprechend einem Fünftel einer Are. Der mögliche Ertrag einer Are lässt sich beim Ackerbau mit Fr. 50.- einsetzen. Wird der Jahresertrag von 20 m2 nach dem heutigen Zinsgefüge mit 4% kapitalisiert, resultiert eine Entschädigung von Fr. 250.-. Die Schätzungskommission ist der Überzeugung, dass damit nicht alle Nachteile abgegolten sind.