Der Kläger unterschrieb und sandte ein unterzeichnetes Vertragsexemplar zurück. Im schriftlichen Anstellungsvertrag wird einleitend ausgeführt, es sei "folgender Anstellungsvertrag im Sinne der Dienstordnung für das kaufmännische Personal der W. AG abgeschlossen worden". Sodann werden Vertragsbeginn, Arbeitszeit, Stellung, Unterstellung, Aufgabe, Lohn und Versicherung geregelt. Am Schluss steht folgender Hinweis: "Ferien, Lohnzahlung bei Militärdienst, Krankheit, Unfall, Teuerungszulagen, Kündigungsfrist: laut Dienstordnung."