SOG 1978 Nr. 3 Art. 1, Art. 319 ff. OR. Allgemeine Vertragsbedingungen zum Einzelarbeitsvertrag. Wann gilt die "Dienstordnung" eines Unternehmens als von den Parteien übernommen? Der Kläger meldete sich auf ein Inserat der Beklagten und wurde von ihr nach mündlichen Verhandlungen auf den 1. Mai 1978 als Grafiker/Layouter angestellt. Den schriftlichen Anstellungsvertrag vom 19. April 1978 stellte die Beklagte dem Kläger per Post zu. Der Kläger unterschrieb und sandte ein unterzeichnetes Vertragsexemplar zurück.