Weder in dieser noch in einer der zahlreichen späteren Verfügungen ist davon die Rede, dass der Ehemann der Ehefrau auch die Krankenkassenprämie zu bezahlen habe. Krankenkassenprämien für die Ehefrau sind während der Dauer des gemeinsamen Haushaltes Haushaltschulden, für die der Ehemann primär und die Ehefrau subsidiär haftet (Art. 207 Abs. 2 ZGB).Nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes kann der Ehemann keine Haushaltschulden mehr begründen (Lemp, Art. 170 ZGB N 21). Ebenso entfällt die Vertretung der Gemeinschaft durch die Ehefrau im Sinne von Art. 163 ZGB (Lemp, Art.