SOG 1978 Nr. 37 Art. 6bis KUVG; Art. 170 ZGB. Krankenkassenbeiträge, die nach Aufhebung des gemeinsamen Haushalts für die Ehefrau zu leisten sind - wer ist der Kasse gegenüber Schuldner? Die Krankenkasse H. machte bei Frau Z. rückständige Prämien geltend. Frau Z. erhob dagegen beim kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde. Sie machte geltend, auf Grund der im Scheidungsverfahren Z.-B. getroffenen Regelung nach Art. 145 ZGB habe der Ehemann die betreffenden Beiträge bezahlen müssen. Die Kasse müsse sich an ihn halten. Das Versicherungsgericht wies die Beschwerde ab mit folgender Begründung: