2. Die Kosten ... werden der Einwohnergemeinde Grenchen auferlegt." Mit Schreiben vom 13. Februar 1978 ersuchte das Stadtbauamt Grenchen das Verwaltungsgericht, es möge bekanntgeben, wann der in jenem Urteil zugesprochene Betrag von Fr. 3'027.40 fällig geworden sei. Die damalige Vorinstanz des Verwaltungsgerichtes, die Schätzungskommission, habe in ihrem Urteil geschrieben, die Beiträge würden nach Vollendung der Anlage fällig. Das Verwaltungsgericht habe es unterlassen, die Fälligkeit des Betrages anzugeben. Nach Auffassung der Gemeinde gelte auch für den M. B. zugesprochenen Betrag die Vollendung der Anlage als Fälligkeitstermin. Die Strasse sei erst 1967 vollendet worden.