SOG 1978 Nr. 36 § 317 und § 318 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 58 VRG. Zum Begriff der Erläuterung und zur Frage, wann ein Erläuterungsbegehren (endgültig) verspätet ist. 1. Am 11. Dezember 1963 fällte das Verwaltungsgericht in einer Perimetersache zwischen der Einwohnergemeinde Grenchen und M. B., Grenchen, sein Urteil. Das Dispositiv lautete: "1. M. B. hat an die Einwohnergemeinde Grenchen einen Perimeterbeitrag von Fr. 3'027.40 zu bezahlen. 2. Die Kosten ... werden der Einwohnergemeinde Grenchen auferlegt.