Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob Leute im Berufsalter oder im Entwicklungsalter eine Prüfung ablegen. Erwachsene sollten eine gewisse Erfahrung im Bewältigen einer Stresssituation haben. Offen ist aber die Frage, wie es sich verhält, wenn ein eigentlicher Krankheitszustand vorliegt. Die Beschwerdeführerin hat kein Arztzeugnis eingereicht. Es besteht auch kein Grund, ein solches Zeugnis nachzuholen. Nach der Darstellung der Beschwerdeführerin selbst ist nämlich der dritte Prüfungstag nur deshalb erfolglos gewesen, weil die Beschwerdeführerin die ihr vom Arzt verordneten Tabletten nicht eingenommen hat, obschon diese Tabletten an den beiden ersten Prüfungstagen genützt haben.