Dies habe sich schliesslich auch darin gezeigt, dass sie auf der Heimfahrt einen Autounfall verursacht habe, weil sie die Nerven "verloren" habe. Nach der Praxis genügt eine Prüfungsangst normaler Art nicht, um eine Prüfung als unmassgeblich anzusehen (vgl. Plotke, Probleme des Schulrechts: Prüfungen und Promotionen, S. 327 und die dort aufgeführte Kasuistik).Vor allem kann Prüfungsangst bei Erwachsenen, die eine Berufsprüfung ablegen, nicht berücksichtigt werden, im Gegensatz etwa zu einem Jugendlichen im Entwicklungsalter bei einer Aufnahmeprüfung. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob Leute im Berufsalter oder im Entwicklungsalter eine Prüfung ablegen.