Daraus folgt, dass der Gemeindeversammlungsbeschluss über die Abwässer und Abwassergebühren vom 11. Januar 1974 erst auf den 25. Februar 1977 in Kraft getreten ist und dass die Gemeinde H. deshalb für eine vor dem 25. Februar 1977 liegende Zeit keine Abwassergebühren festlegen und erheben darf. Verwaltungsgericht, Urteil vom 15. Juni 1978