Regierungsrat, die erst am 25. Februar 1977 erfolgt ist, nicht verbindlich war (vgl. S. 115 des Berichtes des Regierungsrates an den Kantonsrat zum Entwurf eines Gemeindegesetzes vom 13. Mai 1947 in KRV 1948 nach S. 146, Anhang 11 und Kantonsratsverhandlungen 1948 S. 174).Wenn die regierungsrätliche Genehmigung konstitutive Wirkung hat, geht es, wenn der Abwassertarif schon für die Zeit vor der regierungsrätlichen Genehmigung Geltung haben soll, um die Frage der Rückwirkung. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn - wie aus GE 1953 Nr. 13 S. 27 und GE 1976 Nr. 27 S. 117 ersichtlich ist - nimmt den Standpunkt ein, wegen der konstitutiven Wirkung der regierungsrätlichen Genehmigung sei eine