Die "Infrastrukturabgabe", welche die Gemeinde einverlangt, ist in den Speziellen Vorschriften zum Zonenplan Schachen vom 24. November 1973 vorgesehen. Diese Vorschriften enthalten u. a. einen Abschnitt "Strassen und Beitragsordnung".Darin wird unter Ziff. II folgendes statuiert: "Die im Industriegebiet Schachen liegenden Grundstücke sind mit einem Betrag von Fr. 12.-/m2 für die Lösung der Infrastrukturaufgaben belastet. Der Betrag von Fr. 12.- basiert auf dem Indexstand vom 1. Juli 1972 und wird dem jeweiligen Baukostenindex angepasst.