Die neue Strasse wird auf sehr lange Zeit hinaus dienen. Es wäre nun stossend, wenn die Beschwerdeführer, nur weil gewisse schwere Transporte seinerzeit die Erneuerungsbedürftigkeit der Strasse etwas beschleunigt haben, auf diese lange Zeit hinaus keine Strassenbeiträge leisten müssten, während alle andern Grundeigentümer, die in den Vorteil einer gleichartigen Strassenverbesserung gelangen, zu zahlen haben. Verwaltungsgericht, Urteil vom 27. Juni 1978