Der Zeuge und der fachkundige Baupräsident haben vielmehr glaubhaft dargetan, dass die gewählte Qualität heute für Quartierstrassen üblich sei. Nachdem die bisherige Strasse unbedingt erneuerungsbedürftig war - man vergleiche dazu die Ausführungen der Schätzungskommission (S. 5 ihres Urteils), welche den alten Zustand noch besichtigen konnte -, war es gewiss richtig, die Strasse im heute üblichen, vom Gesichtspunkt des Frostschutzes aus notwendigen Standard auszuführen. Es würde offenbar geradezu gegen die Prinzipien einer sorgfältigen Gemeindeverwaltung verstossen, wenn bei dieser Gelegenheit nicht die genannte Verbesserung angebracht worden wäre.