Eine Erneuerung sei ausschliesslich wegen dieser übermässigen Nutzung nötig geworden. Die Dänikerstrasse habe im alten Zustand durchaus genügt. Der Ausbau in der gewählten Qualität wäre für eine Quartierstrasse gar nicht nötig gewesen, es handle sich um unnötigen Luxus. Es hätte genügt, wenn die Strasse im Rahmen des bisherigen Standards wiederhergestellt worden wäre, und für eine solche Wiederherstellung hätten auch keine Beiträge verlangt werden können. - Das Verwaltungsgericht führte dazu folgendes aus: Es ist unbestritten und überdies durch verschiedene Aktenstücke ausgewiesen, dass zu Zeiten besonders schwere Transporte über die Dänikerstrasse geführt wurden.