Die Unterstützung dauerte bis und mit Oktober 1975. Durch Verfügung der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn vom 25. September 1975 wurde Frau F. rückwirkend auf den 1. August 1973 eine IV-Rente zugesprochen. Frau F. erhielt eine IV-Renten-Nachzahlung von Fr. 12'200.- und eine Nachzahlung für Ergänzungsleistungen von Fr. 5'578.-, total Fr. 17'778.-. Am 26. April 1977 reichte die Einwohnergemeinde Olten gegen Frau F. beim Verwaltungsgericht Klage ein und forderte die Rückzahlung von Unterstützungsbeiträgen von Fr. 12'000.-. Frau F. beantragte in ihrer Antwort Abweisung der Klage.