416 ZGB (der Entwurf wurde 1907 von den Räten verabschiedet) scheint vielmehr die künftige Möglichkeit andersartiger Einkommensressourcen neben den natürlichen und zivilen Früchten des Vermögens einfach völlig ausser acht gelassen worden zu sein. Der französische Wortlaut dagegen hat den Einbezug anderweitiger Erwerbsformen von vornherein eingeschlossen. Wenn somit eine objektiv-sinngemässe Interpretation des Begriffs "Vermögensertrag" gemäss Art.