Der durchschnittliche Landpreis betrug 1972 in H. Fr. 31.-/m2 (vgl. Zusammenstellung der Amtschreiberei).Objektiv gesehen bestand kein Anlass, für das wegen des Nordhanges sicher unterdurchschnittliche Bauland sogar noch mehr als den Durchschnittspreis zu bezahlen. Die Kläger haben aber glaubhaft dargetan, dass sie das Land nur zum besagten übersetzten Preis erhalten konnten, wenn sie die schadensmindernde Arrondierung durchführen wollten. Die Überzahlung stellt also noch einen zusätzlichen Schadensfaktor dar. Nach allem rechtfertigt es sich, die Gemeinde zu verhalten, neben dem zugestandenen Betrag noch Fr. 2'200.- zu bezahlen, zusammen also Fr. 4'327.60. 5. Die Kläger fordern noch mehr.