Es erscheint richtig, ermessensweise eine Entschädigung von Fr. 2'200.- festzusetzen, welcher Betrag indessen nicht allein die Differenz Baulandpreis/Wert vorläufiges Bauverbotsland für 150 m2 erfassen soll, sondern zudem auch noch den Umstand, dass die 150 m2 mit Fr. 35.- pro m2 überbezahlt waren. Der durchschnittliche Landpreis betrug 1972 in H. Fr. 31.-/m2 (vgl. Zusammenstellung der Amtschreiberei).Objektiv gesehen bestand kein Anlass, für das wegen des Nordhanges sicher unterdurchschnittliche Bauland sogar noch mehr als den Durchschnittspreis zu bezahlen.