immerhin war der Zeitpunkt der Realisierung der neuen Strasse, der nach den Angaben des Gemeindeammanns heute nahe gerückt zu sein scheint, damals noch unklar).Eine exakte Bemessung ist nicht möglich. Es erscheint richtig, ermessensweise eine Entschädigung von Fr. 2'200.- festzusetzen, welcher Betrag indessen nicht allein die Differenz Baulandpreis/Wert vorläufiges Bauverbotsland für 150 m2 erfassen soll, sondern zudem auch noch den Umstand, dass die 150 m2 mit Fr. 35.- pro m2 überbezahlt waren.