Wertminderung total ...........................................Fr. 25'067.60. .....................................................................=============. Die Gemeindeversammlung H. beschloss, dass der Erbengemeinschaft der Betrag von Fr. 2'127.60 vergütet werde (Vermessungs- und Grundbuchkosten bei der Neuparzellierung von GB Nr. 294).Die Erbengemeinschaft wollte sich mit diesem Betrag nicht abfinden und erhob bei der Schätzungskommission Klage aus materieller Enteignung. Sie beantragte die Zusprechung eines Betrages von Fr. 25'000.-.