Die Erbengemeinschaft bemühte sich deshalb, durch Abtausch und Zukauf zu einer günstigeren Parzelle zu kommen, in der Meinung, dass sie diese dann Frau S. überlassen werden. Am 18. Februar 1972 kam es zu Kauf- und Tauschverträgen mit den Grundeigentümern der benachbarten Grundstücke Nr. 108 und Nr. 187 und zur Schenkung an Frau S. Durch diese Bereinigung entstanden, ausgehend von alt GB Nr. 109, die folgenden Parzellen: GB Nr. 109 Hausliegenschaft (nördlich der heutigen. ...............................................Schachenmühlestrasse) ........3 a 12 m2. GB Nr. 300 Freifläche ......(westlich des diagonal. ..........................................verlaufenden.