Institut für Verwaltungskurse an der Hochschule St. Gallen, 1971).In Berücksichtigung dieser Grundsätze ist zum vorliegenden Fall zu sagen: Das Schreiben vom 16. April 1974 betraf ein anderes Bauprojekt als dasjenige, für das heute die Baubewilligung verlangt wird. Ein Vergleich der Situationspläne zeigt das deutlich: Die Ausmasse der Blöcke sind verschieden; anstelle von 6 Mehrfamilienhäusern finden sich im Baugesuch 3 Doppel-Mehrfamilienhäuser; vor allem sind die Blöcke anders ins Gelände gestellt.