Das war ebenfalls zulässig; auch die Einsprecher und Beschwerdeführer haben nicht Rückweisung an die Gemeinde verlangt. Das Baudepartement durfte die Überprüfung frei ausüben; keinerlei Rechtskraft stand dagegen, und es hat, nachdem es die Widerrechtlichkeit der Ausnahmebewilligung festgestellt hat, mit Recht die Baubewilligung aufgehoben.