Die Hauptmasse und die Ausnützungsziffer dieses Projektes sind oben bereits angegeben worden. Das Baugesuch wurde erst im Frühling 1977 ausgeschrieben. Es gingen zwei Einsprachen ein, welche die Baukommission abwies. Die Einsprecher erhoben beim Baudepartement Beschwerde. Der eine Einsprecher machte geltend, dass die vom Gemeinderat erteilte Ausnahmebewilligung rechtswidrig sei. Das Baudepartement hiess diese Beschwerde gut und stellte fest, dass die Baubewilligung nicht erteilt werden dürfe. Gegen diesen Entscheid reichte die Firma G. beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Sie erhob verfahrensmässige und materiellrechtliche Einwände. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab.