Der Gemeinderat teilte dem Büro mit Schreiben vom 16. April 1974 mit, dass für das Vorprojekt "eine provisorische Ausnahmebewilligung" erteilt werde. Am 6. November 1975 reichte die Rechtsnachfolgerin der Firma J., die Firma G., bei der Gemeinde ein Detailprojekt ein, das statt sechs Mehrfamilienhäuser drei Doppel-Mehrfamilienhäuser umfasste. Sie ersuchte um Erteilung einer Ausnahmebewilligung. Der Gemeinderat erteilte die Ausnahmebewilligung mit Schreiben vom 28. November 1975, das folgenden Wortlaut hatte: "Der Gemeinderat hat Ihr Gesuch behandelt und erteilt Ihnen, unter Voraussetzung der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung vom 10. November 1975, folgende Ausnahmebewilligung: