die Ausnützungsziffer soll 0,42593 betragen. Die Gebäude kommen in die Wohn- und Gewerbezone WG 2 zu stehen, in der pro Baukörper vier Wohnungen zugelassen sind und wo die Gebäudelänge maximal 25 m, die Fassadenhöhe 6 m und die Gebäudehöhe 9,5 m betragen darf. Die maximal zulässige Ausnützungsziffer beträgt in dieser Zone 0,4. Am 30. Januar 1974 hatte ein Architekturbüro im Auftrag der Firma I. für die Überbauung der Grundstücke Nr. 857 und 860 ein Vorprojekt eingereicht. Der Gemeinderat teilte dem Büro mit Schreiben vom 16. April 1974 mit, dass für das Vorprojekt "eine provisorische Ausnahmebewilligung" erteilt werde.