Im übrigen kommt es offensichtlich auf die Gesamtumstände des jeweiligen Falles an. Als weitere privilegierende Elemente fallen dabei in Betracht einmaliger Konsum aus Neugier oder bei einer sich bietenden zufälligen Gelegenheit, wie sich aus der Abhandlung von Schultz in der SJZ 1972, S. 235 ff. ableiten lässt. Im vorliegenden Fall steht fest, dass der Beschuldigte lediglich den Bruchteil eines Grammes Haschisch geraucht hat. Der Beschuldigte hat im weiteren rein zufällig die Gelegenheit erhalten, die offerierte Menge zu konsumieren. Er hatte sich nämlich nicht in der Absicht, an diesen Stoff zu gelangen, an den betreffenden Ort begeben.