- Es ist bei der Auslegung davon auszugehen, dass das Gesetz nicht von einem besonders leichten Fall spricht; ferner ist zu berücksichtigen, dass die neue Fassung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel vom 20. März 1975 eine Konzession an die Bestrebungen, den blossen Eigenkonsum nicht unter Strafe zu stellen, darstellt. Nach den Erläuterungen in der Botschaft des Bundesrates zu Art.