Wenn die objektiven gesetzlichen Voraussetzungen der Strafbarkeit fehlen, kann er nicht aus irgendwelchen subjektiven Gründen verurteilt werden. Ausserdem muss es grundsätzlich zulässig bleiben, auf dem Weg über den Strafrichter eine formell rechtskräftige Norm materiell überprüfen zu lassen. Im übrigen wird es den lokalen Behörden im Falle einer Öffnung des Parkstreifens an der Nordringstrasse für den Gemeingebrauch unbenommen sein, in dieser Zone die Parkgebührenpflicht einzuführen. Die angefochtene Reservierung von Parkplätzen ist somit als rechtswidrig zu betrachten.