(öffentlichen) Nordringstrasse und somit die damit verbundene Einschränkung des allgemeinen Verkehrs sich erübrigen würden. Nach der Beurteilung der Strafkammer kann nur ein kleiner Teil der hiermit angesprochenen 13 reservierten Parkplätze im Ambassadorenhof als für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben notwendig angesehen werden, bei den übrigen handelt es sich einfach um die Reservierung für die Privatfahrzeuge von Beamten.